BR vom 11.1.2022, 14.00 Uhr: „Die 2G-Ausnahmeregel für ungeimpfte, aber in der Schule getestete Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren wird entfristet. Sie dürfen dauerhaft in die Gastronomie und in Hotels sowie Sport treiben und musizieren, wenn dort für alle Erwachsenen die 2G-Regel gilt. Kinder unter 14 Jahren sind von 2G und 2G plus ausgenommen.“